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KARNEVAL IN DER PANDEMIE:
Wo Jecken in diesem Jahr feiern können
FAZ - VON ANNA SCHILLER -

Maske zum Kostüm und nur mit negativem Test in die Kneipe: Die närrische Zeit steht auch 2022 im Zeichen von Corona. Die Hochburgen haben die Maßnahmen vor den tollen Tagen noch einmal verschärft.

An viele neue Begriffe musste man sich während der Pandemie schon gewöhnen. Die zweite Corona-Session beschert uns nun einen weiteren: Brauchtumszone. In Köln wird von Altweiber bis zum 1. März die ganze Innenstadt zu einer solchen. Da hier „durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen“ ein erhöhtes Infektionsrisiko herrsche, gelten für Jecken, die dort „verweilen“ wollen, 2-G-plus-Regeln, teilt die Stadt Köln mit. Karnevalisten, die in der Kölner Innenstadt feiern möchten, müssen also geimpft und getestet oder geboostert sein.
Beschluss vom 16. Februar 2022
Zusammengefasst die wesentlichen Beschlüsse, die einen „Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung“ vorsehen:
  1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden möglich.
    Hierzu gehört auch folgendes für den Einzelhandel:
    „Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist..“

  1. In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

  2. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.
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